Barrierefreiheit von Websites. Was Sie bis 2025 wissen müssen.
Warum barrierefreie Websites wichtig sind
Eine barrierefreie Website denkt an viele Menschen.
Sie berücksichtigt verschiedene Bedürfnisse und Fähigkeiten.
Alle sollen Inhalte gut nutzen können.
Das gilt für alle Website-Arten.
Dazu gehören Firmen-Websites, Web-Shops, Web-Apps und Landingpages.
Warum Barrierefreiheit?
Soziale Verantwortung: Eine barrierefreie Website hilft Menschen mit Beeinträchtigungen.
Sie können dann am digitalen Leben teilnehmen.
Rechtliche Anforderungen: Behörden und viele Firmen müssen ihre Websites barrierefrei gestalten.
Wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreiheit erreicht mehr Menschen.
Die Website wird besser nutzbar.
Das kann mehr Umsatz bringen.
Barrierefreiheit ab 2025. Die gesetzlichen Vorgaben.
Ab 28. Juni 2025 gilt das Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz.
Die Abkürzung ist BFSG.
Es gilt in Deutschland.
Es setzt die europäische Richt·linie EAA um.
EAA bedeutet European Accessibility Act.
Geltungsbeginn: Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025.
Betroffene Unternehmen: Alle B2C-Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Dazu gehören Websites, Online-Shops, Buchungs·systeme und Apps.
Das gilt spätestens ab 28. Juni 2025.
Reine B2B-Unternehmen sind nur ausgenommen.
Ihre Websites müssen klar nur für Geschäftskunden sein.
Zum Beispiel durch Login-Barrieren oder klare Sprache.
Kleinstunternehmen mit digitalen Dienstleistungen sind ausgenommen, wenn sie:
- weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen, und
- jährlich höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme haben.
Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen.
Auch Kleinstunternehmen müssen manche Produkte barrierefrei anbieten.
Dazu gehören zum Beispiel Smartphones, Tablets, E-Book-Reader und Selbstbedienungs·terminals.
Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit digitalen Dienstleistungen sind ausgenommen.
Sie müssen weniger als 10 Mitarbeitende haben.
Ihr Jahresumsatz oder ihre Jahresbilanzsumme darf höchstens 2 Mio.
Euro sein.
Achtung: Die Ausnahme gilt nicht.
Das Unternehmen verkauft dann die genannten Produkte nicht barrierefrei ausgeschlossen?
Anforderungen: Websites, Web-Apps und Online-Shops müssen der Norm EN 301 549 entsprechen.
Diese Norm beruht auf Level AA der WCAG.
WCAG bedeutet Web Content Accessibility Guidelines.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Unternehmen werden informiert, wenn sie die Barrierefreiheit nicht einhalten.
Dann bekommen sie eine Frist zur Überarbeitung.
Wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen, drohen Strafen.
Dazu gehören die Einstellung des Geschäftsbetriebs und Geldstrafen bis zu 100.000 €.
Checkliste für barrierefreie Websites
Unsere grobe Checkliste hilft Ihnen dabei.
So sichern Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website:
- Textalternativen für Bilder und Multimedia·elemente: Fügen Sie zu jedem Bild und Multimediaelement einen Alternativtext hinzu.
- Klare und leicht verständliche Sprache: Verwenden Sie einfache Sprache.
- Kontrastreiche Farbkombinationen: Nutzen Sie Farben mit hohem Kontrast.
Zum Beispiel dunklen Text auf hellem Hintergrund. - Navigierbarkeit mit der Tastatur: Die Website muss mit der Tastatur nutzbar sein.
- Strukturierung und Organisation: Verwenden Sie eine klare und einheitliche Struktur.
Nutzen Sie Überschriften und Absätze. - Lesbarkeit der Schriftarten: Wählen Sie gut lesbare Schriftarten.
- Vermeidung von Flackern und Blinken: Verzichten Sie auf flackernde oder blinkende Elemente.
- Videos und Audiodateien mit Untertiteln: Sorgen Sie für Untertitel und Transkriptionen.
- Geräteunabhängigkeit: Optimieren Sie Ihre Website für verschiedene Geräte und Screen Reader.
- Regelmäßiges Testen: Testen Sie Ihre Website immer wieder auf Barrierefreiheit.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites genau?
Barrierefreiheit bei Websites bedeutet Folgendes.
Alle Menschen sollen die Inhalte und Funktionen nutzen können.
Das gilt unabhängig von körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten.
Dazu gehören zum Beispiel Textalternativen für Bilder.
Auch die Navigation mit der Tastatur gehört dazu.
Kontrastreiche Farben sind ebenfalls wichtig.
Flackernde Elemente sollen vermieden werden.
So haben alle Nutzer einen uneingeschränkten Zugang.
Welche Unternehmen müssen ab 2025 barrierefrei sein?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das für alle B2C-Unternehmen.
Sie bieten digitale Dienstleistungen direkt für Verbraucher an.
Zum Beispiel über Websites, Online-Shops oder Buchungsportale.
Dann müssen ihre Angebote barrierefrei sein.
Reine B2B-Unternehmen sind davon ausgenommen.
Das gilt nur bei klaren Firmenseiten.
Die Seiten müssen eindeutig für andere Unternehmen sein.
Das kann durch Zugangsbeschränkungen gelten.
Oder durch eine klare inhaltliche Ausrichtung.
Kleinstunternehmen mit digitalen Dienstleistungen sind befreit.
Sie müssen weniger als 10 Mitarbeitende haben.
Außerdem darf der Jahresumsatz nicht höher sein.
Oder die Jahresbilanzsumme ist höchstens 2 Millionen Euro.
Achtung: Auch Kleinstunternehmen müssen manche Produkte barrierefrei anbieten.
Das gilt zum Beispiel für Smartphones, Tablets und E-Book-Reader.
Dann zählt die Unternehmensgröße nicht.
Welche Standards gelten für Barrierefreiheit?
Websites müssen die europäische Norm EN 301 549 erfüllen.
Eine Norm ist eine technische Regel.
Sie basiert auf Stufe AA der WCAG.
WCAG bedeutet Web Content Accessibility Guidelines.
In Deutschland gilt auch die BITV.
BITV bedeutet Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung.
Sie verweist ebenfalls auf diese Norm.
Sie nennt auch zusätzliche Anforderungen.
Dazu gehören Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache.
Was passiert, wenn eine Website Barriere·freiheit nicht einhält?
Hält eine Website die Barriere·freiheit nicht ein?
Dann informiert man zunächst das Unternehmen.
Es bekommt eine Frist zur Überarbeitung.
Hält es die Frist nicht ein?
Dann drohen rechtliche Folgen.
Dazu gehören eine vorübergehende Betriebs·einstellung.
Oder Geldstrafen bis zu 100.000 Euro.
Wie kann ich meine Website auf Barriere·freiheit testen?
Es gibt verschiedene Werkzeuge und Methoden.
Zum Beispiel den WAVE Accessibility Checker.
Oder die Axe Browser-Erweiterung.
Außerdem sollten Sie manuell testen.
Navigieren Sie mit Screen Reader und Tastatur.
Als Firma unterstützen wir Sie gern.
Wir prüfen und passen Ihre Website an.
So erfüllen Sie alle Barriere·freiheits·standards.
Wir bieten Leistungen von der ersten Prüfung.
Bis zur laufenden Überwachung und Optimierung.
Was ist das Problem bei Overlay-Lösungen?
Barrieren im Internet sind meist menschengemacht.
Mit richtigem HTML kann vollständige Barriere·freiheit gelingen.
Automatisierte Overlay-Lösungen stehen aber in der Kritik.
Auf der Website overlaysdontwork.com werden diese Probleme gezeigt.
Wir empfehlen bewährte Lösungen.
Setzen Sie diese bewusst ein.
Barriere·freiheit ist komplex.
Sie braucht gute Planung und Umsetzung.
Nutzer stellen ihre Betriebssysteme passend ein.
Darum sind Overlay-Lösungen oft überflüssig.